Finanzierung der Lerntherapie

Selbstzahler

In der Regel tragen die Eltern die Kosten für eine Lerntherapie selbst.

 

Bezuschussung über das Jugendamt

Nach § 35a SGB VIII können Kinder und Jugendliche Eingliederungshilfe erhalten, wenn ihre seelische Gesundheit voraussichtlich länger als sechs Monate erheblich vom altersgemäßen Zustand abweicht und dadurch ihre gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung droht. Eine Lese‑Rechtschreibstörung kann eine solche seelische Belastung darstellen.

Für die Kostenübernahme einer Lerntherapie sind mehrere Schritte nötig:

  • Eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpsychologen oder eine Kinder- und Jugendpsychatrie.
  • Eine schulische Bestätigung, dass die Schwierigkeiten des Kindes nicht allein durch schulische Maßnahmen aufgefangen werden können.
  • Ein formloser Antrag beim zuständigen Jugendamt, ergänzt durch das Diagnosegutachten vom Kinder- und Jugendpsychologen.

Bitte beachten Sie, dass das gesamte Verfahren mehrere Monate dauern kann und rechtzeitig vor dem Beginn der Lerntherapie beantrag werden muss. Ferner zahlt das Jugendamt leider nur eine Bezuschussung zur Förderung.

Bei Fragen zur Finanzierung melden Sie sich gern.

 

 

 

 

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